Wie zu erwarten war, haben Frau Warkens Pläne, die GKV-anerkannten Cannabispatienten künftig mit pharmazeutischen Präperaten ihrer Parteifreunde und -gönner abzuspeisen, Gestalt angenommen. Die beabsichtigte Einsparung durch die Verweigerung der Abrechnung von Cannabisblüten z.B. in der Schmerz- oder MS-Therapie wird sich ins genaue Gegenteil verkehren, denn die industriell hergestellten Ersatzpräparate sind mindestens 5-10x teurer als die Naturarznei Cannabis. Einmal mehr predigt die Union den Patient*innen Wasser und gönnt sich selbst Wein (Diätenerhöhung), was mit Millionenbeträgen zu Buche schlägt. Diese Bundesregierung hält sich nur noch mit Etikettenschwindel über Wasser.
PRESSEMITTEILUNG
Der LAG Rauschmittelpolitik
Rücknahme der GKV-Kostenerstattung
für Cannabisblüten ist sozial unverträglich.
[Thema] Die Bundesregierung erklärt in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur GKV-Beitragssatzstabilisierung1, die Erstattungsfähigkeit von ärztlich verordneten Cannabisblüten solle komplett wegfallen. Es sollen nur noch „standardisierte Extrakte und Zubereitungen“ erstattungsfähig sein. Schwer kranke Patient*innen fühlen sich ausgegrenzt. Die LAG Rauschmittelpolitik der Partei Die Linke in Schleswig-Holstein unterstützt die Forderung nach einer andauernden Erstattungsfähigkeit.
[Hintergund] Von 2008 bis 2023 stieg der Wert sämtlicher durch GKV nach § 31 Absatz 6 SGB V2 abgerechneter cannabinoidhaltiger Arzneimittel (Blüten und Präparate) von 74 auf 209 Millionen Euro.3 Nach Schätzungen der Pharmazeutischen Zeitung entfiel davon die Hälfte auf Cannabisblüten.4 Viele Patient*innen legen großen Wert auf das breite Wirkungsspektrum gezielt ausgewählter Blüten mit bestimmten Terpen- und Cannabinoidkonstellationen.
Ein wichtiger Punkt in der Behandlung mit Natuarzneien wie Cannabisblüten ist der sogenannte Entourage-Effekt, also das wirkmächtige Zusammenspiel verschiedenster Inhaltsstoffe. Es gibt allein über 100 bekannte Phytocannabinoide, die mit über 25 Flavoalkaloiden des Pflanzenmaterials und den Aromen der Terpene ein spezielles Wirkungsspektrum entfalten, welches bei industriell erzeugten cannabinoidhalten Arzneimitteln nicht auftritt.
Derzeit befindet sich ein THC-Schmerzmedikament in der Entwicklung bei der Futrue GmbH, deren umstrittener CEO Clemens Fischer5 (Großspender der CDU) nicht müde wird zu betonen, es würde den Arzneimarkt revolutionieren. Unterstützung findet er in den öffentlichen Verlautbarungen des BDB Hendrik Streeck, nicht jedoch in den Kreisen der betroffenen Patient*innen.
Die Regierung möchte mit dem Ersatz von Blüten durch Extrakte bis zu 180 Millionen Euro bis 2030 einsparen, doch das Gegenteil wird der Fall sein.
[Vergleich] der Kosten in der GKV
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Dronabinol (synthetisch): Die Kosten liegen bei ca. 0,15 € bis 0,20 € pro mg THC(bei isoliertem Dronabinol).
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Cannabisblüten: Bei einem geschätzten Apothekenpreis von 10 € pro Gramm (aktuell 3-10 €/g) und einem angenommenen THC-Gehalt von 20 % ergeben sich Kosten von etwa 0,04 € bis 0,05 € pro mg THC
Bei ungeänderter Verschreibung kommt die GKV also der Einsatz der pharmazeutischen Präparate (je nach Preisentwicklung) 4- bis 6-mal teurer als die Naturarzneivariante. Die vermeintliche Einsparung wird zum Kostenbooster.
[Empfehlung] Für weitergehende Sachinformationen empfehlen wir die detaillierte Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. vom 18.04.d.J.6
[Fazit] Die geplante Gesetzesänderung bewirkt das Gegenteil von dem, was sie verspricht.
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Durch die Änderung der Abrechnungspraxis werden langjährige, gut eingestellte Patient*innen verunsichert und unnötig zum Präparatwechsel genötigt, ungeachtet der möglichen therapeutischen Nachteile.
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Profiteure der beabsichtigten Abrechnungsänderung sind Großspender der CDU, deren Pharmaunternehmen exakt die Produkte auf den Markt bringen wollen, auf die hier abgezielt wird.
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Die Kosten der THC-basierten Therapie werden nicht gesenkt, sondern aller Wahrscheinlichkeit nach sogar exorbitant steigen.
Die Bundesregierung tut weder sich, noch ihren Wählern, noch Erkrankten mit dieser Gesetzesänderung einen Gefallen, allein die Pharmaunternehmen profitieren davon, dass die Beiträge der GKV umverteilt werden.
Die LAG Rauschmittelpolitik lehnt diese Gesetzesänderung strikt ab und fordert, Cannabis als voll erstattungsfähige Naturarznei zu behandeln, um den Menschen Zugang zu wirksamer, nichtsynthetisierter Medizin zu sichern. Durch einen weiter gefächerten Einsatz von Cannabis-Arzneien lassen sich erhebliche Einsparungen z.B. bei Analgetika bis hin zu Opioiden umsetzen.
Quellen:
1Quelle, gesehen am 30.04.2026 - 16:00h:https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-kabinett-29-04-26
2Belegzitat, Absatz 6: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__31.html
3Quelle, gesehen am 30.04.2026 - 16:00h: https://de.statista.com/infografik/27137/umsatz-und-verordnungen-vom-medizinischem-cannabis-in-deutschland/
4Quelle, gesehen am 30.04.2026 - 16:00h: https://www.pharmazeutische-zeitung.de/cannabisblueten-nur-noch-fuer-selbstzahler-vca-warnt-164225
5Hintergrundinfos, gesehen am 30.04.2026 - 16:00h: https://www.investmentweek.com/wie-clemens-fischer-den-schmerzmittelmarkt-umkrempeln-will/
6Quelle, gesehen am 30.04.2026 - 16:00h: https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/2026/04/acm-mitteilungen-18-april-2026-cannabisblueten-gkv-acm/